Mitarbeiter, Teilzeitkräfte und Aushilfen fahren oft mit anderen Verkehrsmitteln zur Arbeit als mit dem eigenen Pkw. Dann kann der Arbeitgeber auch 2011 wieder einen Fahrtkostenzuschuss zahlen.
Dieser Fahrtkostenzuschuss richtet sich nach den tatsächlichen Aufwendungen. Das sind bei Fahrten zur Arbeit mit
• öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlichen Kosten der Fahrkarte,
• einem Motorrad ohne Nachweis höherer Kosten für jeden vollen Entfernungskilometer 0,26 €
• einem Moped oder Mofa ohne Nachweis höherer Kosten für jeden vollen Entfernungskilometer 0,16 €,
• einem Fahrrad ohne Nachweis höherer Kosten für jeden vollen Entfernungskilometer 0,10 €


