Kategorie: Job & Karriere

Richtiger Umgang mit der Gehaltsvorstellung

von Alexander am 13. Februar 2009 | Kategorie: Job & Karriere

Bei vielen Stellenanzeigen wird um die Nennung von Gehaltswünschen gebeten. Dies soll man dann gleich mit im Bewerbungsanschreiben angeben.

Generell gilt das ungeschriebene Gesetz, dass diese Angabe im Bewerbungsanschreiben nicht zwingend erforderlich ist. Ob man seinen Gehaltswunsch angeben möchte oder nicht, ist jedem selbst überlassen. Es ist empfehlenswert, sich vorher über die Gehaltsstrukturen des Unternehmens zu erkundigen, damit man mit seiner Vorstellung nicht völlig daneben liegt.

Spätestens im Vorstellungsgespräch wird man nach seinen Gehaltsvorstellungen gefragt. Deshalb sollte man sich auf jeden Fall vor dem Gespräch Gedanken über das Gehalt machen. Die persönlichen Lebensverhältnisse sind hierbei wissenswert und von Bedeutung, damit man von seinem Gehalt auch den Lebensunterhalt bestreiten kann. Frauen verdienen auch heute immer noch prozentual gesehen weniger Geld als Männer in vergleichbaren Positionen.

Passende Stellenanzeigen finden

von Alexander am 13. Februar 2009 | Kategorie: Job & Karriere

Wenn man nach einem Arbeitsplatz sucht, stellt sich oft die Frage, in welchen Medien man dies am Besten tut. Heutzutage, in Zeiten des Internets, bieten diverse Stellenbörsen einiges an Stellenangeboten an, die man zumeist kostenlos einsehen kann. Allerdings muss man sich auf der Seite zuvor registrieren. Ist dies erfolgt, bekommt man kostenlos, täglich oder wöchentlich, passende Stellenangebote automatisch zugeschickt, die auf das Profil passen. Dieses Profil gibt man einmalig bei der Registrierung ein und kann es jederzeit beliebig verändern. Stellenbörsen im Internet bieten somit den Vorteil, dass sie kostenlos genutzt werden können und man bekommt regelmäßig Stellenangebote.

Versteckte Formulierungen in Arbeitszeugnissen

von Alexander am 13. Februar 2009 | Kategorie: Job & Karriere

Wenn man ein Arbeitszeugnis bekommt, ist dies auf den ersten Blick grundsätzlich freundlich und positiv formuliert. Doch Vorsicht: Durch gesetzliche Regelungen müssen Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers positiv formuliert sein. Wichtig ist, wie man diese Phrasen interpretiert. Gerade Personalabteilungen besitzen ein großes Hintergrundwissen.

Beispiele sind:

  • „Sie hat alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse erledigt.” Das bedeutet übersetzt: „Sie war zwar fleißig und interessiert, aber nicht erfolgreich.”
  • „Die Aufgaben, die wir ihr übertragen haben, hat sie zu unserer Zufriedenheit erledigt.” Dies bedeutet: „Sie erledigte wirklich nur die Aufgaben, die man ihr explizit auferlegte. Ansonsten blieb sie passiv, war also allenfalls Durchschnitt.
  • „Unsere besten Wünsche begleiten sie / Wir wünschen ihr für die Zukunft alles nur erdenklich Gute / Wir wünschen ihr alles Gute, vor allem Gesundheit.” Dies bedeutet übersetzt: „Die Gegenwart und Vergangenheit waren offenbar nicht von Erfolg bestimmt.”

Welche Rolle spielen Arbeitszeugnisse?

von Yvonne am 8. Februar 2009 | Kategorie: Job & Karriere

Wenn Sie sich für eine neue Stelle bewerben, können Sie mit Arbeitszeugnissen beim Personalchef gleich einen guten Eindruck von sich hinterlassen. Bei Schulabgängern hingegen wird das Abschlusszeugnis als so genanntes Arbeitszeugnis angesehen. Ebenso wie bei einer Bewerbung von Schülern das Zeugnis darüber entscheidet, ob der Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch oder Einstellungstest eingeladen wird, müssen sich Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitszeugnis qualifizieren, um eine weitere Chance zur Vorstellung zu bekommen.

Immer dann, wenn Sie einen Betrieb verlassen, sollten Sie darauf bestehen, dass man Ihnen ein Arbeitszeugnis aushändigt. In diesem sollten natürlich nur positive Eindrücke von Ihnen vermittelt werden. Doch manche Arbeitgeber arbeitende mit einer Geheimsprache, welche dem Personalchef ein eher negatives Bild von Ihnen aufzeigt. Wir wollen hier einige Codes im Arbeitszeugnis und die mögliche Bedeutung dieser erläutern.

Stellenwechsel – Was muss beachtet werden?

von Yvonne am 1. Februar 2009 | Kategorie: Job & Karriere

Im Laufe seines Lebens wird jeder Arbeitnehmer damit konfrontiert, seinen Arbeitsplatz zu wechseln. Egal ob dieser Wechsel nun intern oder extern stattfindet, die Zeit des Aufbruchs sollte wohl überlegt stattfinden. Die Gründe für einen Stellenwechsel können sehr verschieden sein. Wer mit den Mitarbeitern oder dem Chef nicht klarkommt, in der Firma keine Perspektiven für die Karriere sieht oder unzufrieden mit seinem Gehalt ist, hat alles Recht der Welt, die Stelle zu wechseln. Es sollte aber nicht unüberlegt geschehen. Bei den Überlegungen sollten passende Angebote, persönliche Wünsche und der richtige Zeitpunkt eine Rolle spielen.

Wichtig ist, dass man seine aktuellen Stelle nicht aufgibt, wenn noch keine neue Anstellung in Sicht ist. Sofern Ihr jetziger Arbeitgeber herausfindet, dass Sie sich nach einer neuen Stelle umsehen, darf er Ihnen nicht kündigen und dies als Grund anführen. Dennoch sollten Sie Ihrem Chef Ihr Vorhaben nicht unter die Nase reiben, denn viele reagieren verletzt oder gekränkt.

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