Welche Kosten übernimmt die Arbeitsagentur?

von Yvonne am 3. Februar 2009 | Kategorie: Recht und Gesetz

Die Agentur für Arbeit hat die Aufgabe, Menschen, welche ernsthaft auf der Suche Nacharbeit sind, zu unterstützen. Hierfür kann man vor allem finanzielle Unterstützung beantragen. Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick darüber geben, welche Kosten Sie von der Arbeitsagentur zurückerstattet bekommen können. Normalerweise müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass Sie die Kosten von der Agentur für Arbeit zurückbekommen. Dies geht aber nur dann, wenn man weiß, welche Unterstützung einem in welchem Maße zusteht.

Bewerbungskosten können bis maximal 260 € im Jahr bei der Agentur für Arbeit zurückgefordert werden. Mit inbegriffen sind die Kosten zur Erstellung und Versendung der Bewerbungsunterlagen. Ebenso kann man seine Auslagen für Reisekosten zur Vorstellung bei der Arbeitsvermittlung oder dem Arbeitgeber der Arbeitsagentur in Rechnung stellen.

Umgang mit der Agentur für Arbeit

von Yvonne am 3. Februar 2009 | Kategorie: Recht und Gesetz

Im Laufe seines Lebens kann jeder mehr oder weniger stark mit der Agentur für Arbeit zu tun haben. Wir möchten zum einen darauf eingehen, wann man mit der Agentur für Arbeit Kontakt hat und außerdem einen Leitfaden hierfür geben.

Hauptsächlich dann, wenn Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind, ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner. Sie hilft Ihnen sowohl dabei, eine neue Stelle zu finden, leitet Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ein und ist auch für die Zahlung des Arbeitslosengeldes zuständig. Doch auch Jugendliche kommen mit der Arbeitsagentur in Kontakt, zum Beispiel dann, wenn sie Hilfe bei der Suche eines Ausbildungsplatzes benötigen.

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Die richtigen Bewerbungsunterlagen für Berufsanfänger

von Alexander am 2. Februar 2009 | Kategorie: Berufseinstieg

Für Berufsanfänger, Jobsuchende und Quereinsteiger ist es heute eine Grundvoraussetzung, den Firmen ein sauberes und ordentliches Bewerbungsschreiben vorzulegen. Denn ein optimales Bewerbungsschreiben ist die Visitenkarte und der erste vermittelte Eindruck des Bewerbers und kann zugleich der Schlüssel zu einem Vorstellungsgespräch sein.

Leider können nicht alle Bewerbungen auf alle Berufe pauschalisiert werden. Aber eine formal korrekte Vorlage für den jeweiligen Beruf ist ein gutes Beispiel, nach dem man sich richten kann. Eines gilt für jede Art von Bewerbungen: Lieber dickeres Qualitätspapier verwenden als zu dünnes. Denn das dünne Papier kann schnell beim Herausnehmen reißen oder es bekommt ungewollt Knicke.

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zur Bürokauffrau / Mann

von Alexander am 2. Februar 2009 | Kategorie: Bewerbungsvorlagen

Die komplette Bewerbung im Word-Format findest du hier: Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zur Bürokauffrau.

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zur Bürokauffrau / -mann

Sehr geehrte Frau Muster,

auf der Internetseite des Arbeitsamtes bin ich auf Ihre Ausbildungsstelle zur Bürokauffrau / Mann aufmerksam geworden. Ich halte mich für diesen Beruf als sehr geeignet und möchte mich gerade in Ihrer Firma um diesen Ausbildungsplatz bewerben.

Ich bin 00 Jahre alt und besuche zur Zeit die 2-jährige Handelsschule in Musterstadt, die ich voraussichtlich im Juli 2009 absolviert habe. Nebenberuflich arbeite ich in meiner Freizeit auf einem Pferdehof, auf dem ich die Tiere versorge und für die Sauberkeit der Ställe verantwortlich bin.

Ich möchte gern in diesem Beruf arbeiten, weil mein Hauptinteresse dem Fach Betriebswirtschaftslehre gilt und ich dadurch festgestellt habe, dass der kaufmännische und organisatorische Bereich meinen Neigungen und Fähigkeiten entspricht.

Stellenwechsel – Was muss beachtet werden?

von Yvonne am 1. Februar 2009 | Kategorie: Job & Karriere

Im Laufe seines Lebens wird jeder Arbeitnehmer damit konfrontiert, seinen Arbeitsplatz zu wechseln. Egal ob dieser Wechsel nun intern oder extern stattfindet, die Zeit des Aufbruchs sollte wohl überlegt stattfinden. Die Gründe für einen Stellenwechsel können sehr verschieden sein. Wer mit den Mitarbeitern oder dem Chef nicht klarkommt, in der Firma keine Perspektiven für die Karriere sieht oder unzufrieden mit seinem Gehalt ist, hat alles Recht der Welt, die Stelle zu wechseln. Es sollte aber nicht unüberlegt geschehen. Bei den Überlegungen sollten passende Angebote, persönliche Wünsche und der richtige Zeitpunkt eine Rolle spielen.

Wichtig ist, dass man seine aktuellen Stelle nicht aufgibt, wenn noch keine neue Anstellung in Sicht ist. Sofern Ihr jetziger Arbeitgeber herausfindet, dass Sie sich nach einer neuen Stelle umsehen, darf er Ihnen nicht kündigen und dies als Grund anführen. Dennoch sollten Sie Ihrem Chef Ihr Vorhaben nicht unter die Nase reiben, denn viele reagieren verletzt oder gekränkt.

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