Kategorie: Recht und Gesetz

Kaffeepause & Co.: Was zählt zur Arbeitszeit?

von Yvonne am 1. Februar 2012 | Kategorie: Recht und Gesetz

Die meisten Arbeitnehmer wissen zwar, dass sie ihren Job riskieren, wenn sie bei der Angabe ihrer Arbeitszeiten schummeln, doch viele wissen nicht, was eigentlich alles zur Arbeitszeit gehört. Wie sieht es mit der Kaffeepause, dem Gang zur Toilette oder der Geburtstagsfeier eines Kollegen aus?

Was die Dauer der Arbeitszeit anbelangt, so ist diese in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Klauseln im Arbeitsvertrag umfassend festgelegt. Allerdings fehlt in den meisten Fällen die Regelung, was alles zur Arbeitszeit gehört. Nicht zuletzt Entscheidungen der deutschen Arbeitsgerichte zeigen Beschäftigten, wo sie Gefahr laufen, von ihrem Chef die rote Karte gezeigt oder gar eine Kündigung ausgesprochen zu bekommen.

Brückentage 2012: Mehr Urlaub für alle

von Yvonne am 30. November 2011 | Kategorie: Recht und Gesetz

Lange lagen die Feiertage nicht mehr so günstig wie im kommenden Jahr 2012. Wer es clever anstellt, kann mehr als die üblichen Urlaubstage herausholen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Maximum aus Ihrem Urlaub herausholen und was es in Bezug auf das Arbeitsrecht zu beachten gibt.

Keine Frage, 2012 scheint ein echtes Glücksjahr für Arbeitnehmer zu werden. Auch wenn die Deutschen für ihren Fleiß und ihr Pflichtbewusstsein bekannt sind, Urlaub und Erholung vom anstrengenden Arbeitsalltag kann jeder von Zeit zu Zeit gebrauchen. Viele sehen dem nächsten Urlaub schon jetzt sehnsuchtsvoll entgegen und nur der Gedanke daran lässt sie jeden Morgen vor Sonnenaufgang aufstehen und spät abends wieder nach Hause zurückkehren. Während 2011 in Sachen Brückentage ein echter Reinfall war, gibt es viel Hoffnung für das kommende Jahr. Denn dann fallen die per Gesetz vorgesehenen Feiertage nicht auf Wochenenden, sondern geben Arbeitern die Möglichkeit, ihre Erholungspausen in die Länge zu ziehen.

Krankmeldung – Alles, was Sie darüber wissen müssen

von Yvonne am 16. November 2011 | Kategorie: Recht und Gesetz

Wenn im Herbst wieder die Erkältungszeit beginnt, fragen sich viele Arbeitnehmer, wann es Sinn macht, sich krank zu melden und wann man sich einfach zur Arbeit aufraffen sollte. Wann darf sich ein Arbeitnehmer eigentlich krank melden und was muss er beachten, um keinen Ärger im Job zu bekommen? Wir klären Sie über alles im Zusammenhang mit der Krankmeldung auf.

In der Herbstzeit gibt es in deutschen Betrieben viele Krankmeldungen. Kein Wunder, sind Grippe- und Erkältungsviren doch zu dieser Jahreszeit am aktivsten. Außerdem häufen sich Magen- Darm-Beschwerden. Hinzu kommen die ersten Skifahrer, die einem nicht ganz ungefährlichem Hobby nachgehen sowie Arbeitnehmer, die beim Ausrutschen auf dem Laub der Gehwege schwere Prellungen davon tragen. Jemand, der ernsthaft krank ist, sollte in diesem Fall zu Hause bleiben. Denn wer eine ernsthafte Erkrankung hat und dennoch im Büro erscheint, ist weniger produktiv, weswegen die Wahrscheinlichkeit steigt, Fehler zu machen. Ganz zu schweigen von dem Risiko, die halbe Belegschaft anzustecken. Allerdings gibt es auch einiges zu beachten, wenn man zu Hause bleibt um sich auszukurieren. Möchte man trotz Krankheit weiter von seinem Chef bezahlt werden, muss man einige Formalien erfüllen.

Wie muss ich mich verhalten wenn ich krank bin?

von Yvonne am 15. Oktober 2011 | Kategorie: Recht und Gesetz

Jedem Arbeitnehmer kann es passieren, dass er so krank ist, dass er einige Tage oder Wochen nicht arbeiten kann. Allerdings gibt es einige Regeln, die kranke Angestellte beachten sollten. Wer diese vernachlässigt, riskiert im Ernstfall, seinen Job zu verlieren.

Ein Arbeitnehmer, der krank ist und deswegen als arbeitsunfähig einzustufen ist, muss seinen Chef unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit informieren und natürlich auch darüber, wie lange diese aller Voraussicht nach dauern wird. Dies ist grundsätzlich vollkommen formlos möglich, zum Beispiel durch einen Anruf im Sekretariat oder in der Personalabteilung. Ebenso möglich ist, ein kurzes Fax zu schicken oder eine E-Mail zu versenden. Jemand, der diese Pflicht wiederholt verletzt, riskiert eine Abmahnung, unter Umständen kann dieser sogar die Kündigung folgen.

Wie die Abmahnung vor der Kündigung schützen kann

von Yvonne am 15. August 2011 | Kategorie: Recht und Gesetz

Eine Abmahnung bekommt niemand gerne. Doch es gibt Fälle, in denen diese äußerst nützlich sein kann. Denn das Arbeitsrecht sieht vor, dass man dann, wenn man eine Abmahnung erhalten hat, nicht gekündigt werden kann. Wie genau das geht, erläutern wir hier.

Jeder Angestellte, der eine Abmahnung erhält, ist mit Sicherheit geschockt. Denn dann kommt die Angst, dass man vielleicht bald ohne eine feste Arbeitsstelle nach Hause gehen muss. Für den Arbeitgeber bedeutet eine Abmahnung allerdings, dass dieser nicht umgehend eine Kündigung folgen darf. In einem aktuellen Urteil hatte ein Monteur aus Hessen eine Abmahnung erhalten und war kurz danach von seinem Arbeitgeber gekündigt worden. Das Landesarbeitsgericht sah dies aber als Unrecht an. Die Begründung war: Wenn ein Vergehen erst einmal abgemahnt ist, kann erst ein wiederholtes Fehlverhalten Grund für eine Kündigung sein – selbst dann, wenn im Nachhinein noch einige Überraschungen ans Tageslicht kommen. Für den Kläger aus Hessen bedeutet dies, dass er seinen Job weiterhin behalten darf.

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