Psychologen und psychologische Gutachten können gerade in einer größeren Firma eine enorme Bedeutung haben. Für viele sind sie zum Beispiel der letzte Rettungsanker. So nutzen ehemalige Vorstandschefs einer Firma diese Möglichkeit, um sich bescheinigen zu lassen, dass sie bereits seit längerem nicht mehr geschäftsfähig seien. Demnach sind alle Verträge, die unterschrieben wurden, unwirksam. Doch auch im privaten Bereich kann das psychologische Gutachten für eigene Zwecke genutzt werden. Weitaus häufiger findet es aber im Berufsleben Anwendung. Wenn der Arbeitgeber einen Antrag stellt, überprüft eine Behörde den Geisteszustand der Mitarbeiter und bescheinigt diesen beispielsweise Dienstunfähigkeit und versetzt sie in den Ruhestand.
Es ist möglich, psychiatrische Gutachten zu nutzen, um nachteilige Verpflichtungen los zu werden oder ungeliebte Mitarbeiter zu entlassen, allerdings gibt es in puncto Arbeitsrecht einige Grenzen, die dem Arbeitgeber aus gesetzlicher Sicht aufgezeigt werden. Natürlich hat der Arbeitgeber ein Recht darauf, zu wissen, ob seine Mitarbeiter psychisch gesund und stabil genug sind, um dem Druck in der Firma standhalten zu können. Oftmals findet bereits in Vorstellungsgesprächen ohne Wissen des Bewerbers eine solche Überprüfung statt, was ohne das Wissen des Bewerbers armer strafbar ist. Fragen zum Gesundheitszustand gelten als zulässig, sofern sie dazu beitragen, zu überprüfen, inwieweit der Arbeitnehmer für den vorgesehenen Arbeitsplatz einsatzfähig ist.
Ein psychologisches Testverfahren darf allerdings nur dann eingesetzt werden, wenn der Bewerber zustimmt und dies den Zweck hat, herauszufinden, ob der Bewerber sich für eine bestimmte Position im Unternehmen eignet. Üblich in diesem Bereich sind grafologische Persönlichkeitstests, bei denen über ein handgeschriebenen Lebenslauf einiges zu Tage bringen soll. Sollte ein Unternehmen einen solchen Test ohne das Wissen des Bewerbers durchführen, droht dann, wenn dies herauskommt, eine Klage auf Schadenersatz. Denn eine allgemeine psychologische Untersuchung eines Bewerbers ist nicht zulässig.
Auch bei einem festen Arbeitsverhältnis gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen, was das psychologische Gutachten betrifft. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, sich für die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu interessieren. Gesetzlich vorgeschrieben ist sogar, dass Unternehmen allen Arbeitnehmern, welche länger als sechs Wochen im Jahr krank sind, ihre Hilfe anbieten müssen. Allerdings haben die Arbeitnehmer keinerlei Verpflichtung eine solche Hilfe auch anzunehmen. Im Falle einer Ablehnung darf ihm dies nicht nachteilig ausgelegt werden.
Die Kündigung wegen Krankheit zählt im Arbeitsrecht zum seltenen Sonderfall, der aber durchaus eintreten kann. Hierfür muss er Unternehmer aber mit einigen Hürden rechnen. So ist es beispielsweise erforderlich, dass der Arbeitgeber eine Negativprognose für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der bisherigen Fehlzeiten erstellen kann. Darüber hinaus muss das Unternehmen einen Nachweis darüber erbringen, dass durch die Krankheit des Arbeitnehmers entweder die betrieblichen oder die wirtschaftlichen Interessen erheblich beeinträchtigt werden. Als Mitarbeiter hat man aber auch das Recht, gegen diesen Kündigungsgrund zu klagen. Hilfreich sein kann hier ein Gutachter, der einem bescheinigt, dass man noch arbeitsfähig ist. Erst dann, wenn der Arbeitnehmer ein solches Gutachten vorgelegt hat, hat auch der Arbeitgeber das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.



