Immer mehr Eltern möchten die Chance nutzen, nach der Geburt ihres Kindes wieder einen Zugang zum Berufsleben zu finden. Leider werden ihnen hierbei oftmals Steine in den Weg gelegt. Dabei ist gesetzlich geregelt, dass Eltern ihre Arbeitsstunden nach der Geburt eines Kindes reduzieren dürfen. Allerdings gibt es auch immer mehr Unternehmen, die Wege finden, um den jungen Eltern Steine in den Weg zu legen. Hier finden Sie einige Tipps, was Sie vor dem Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber berücksichtigen sollten.
Gerade Frauen stehen oftmals vor einem Dilemma, wenn sie schwanger sind und sich dafür entschieden haben, das Kind zu behalten. Eine bis dahin gut bezahlte Stelle gerät dann in Gefahr. Dass Arbeitgeber selbst Angestellten, die bislang einen tadellosen Ruf in der Firma hatten und sich vor Überstunden nicht gescheut haben, nicht immer dankbar sind, zeigen zahlreiche Beispiele. Einige lassen sich gar nicht erst auf die Teilzeit ihrer Arbeitnehmer ein, andere wiederum stimmen zu, nur um dann im dritten Jahr Elternzeit in Teilzeit die Betroffenen vor vollendete Tatsachen zu stellen und ihnen zu sagen, dass die Teilzeit nicht mehr möglich sei. Nicht seltener warten Betroffene vergeblich auf einer fachliche Begründung. Doch einige Arbeitgeber versuchen, die betroffenen Eltern einzuschüchtern und stellen die ultimative Forderung nach einer Vollzeitstelle.
Es ist ein Konflikt, der in der heutigen Gesellschaft gar nicht so untypisch ist. Das weiß auch der Kölner Rechtsanwalt Stefan von der Linde. Schon oft hat er erlebt, dass gut ausgebildete Frauen mit kleinen Kindern zunächst Teilzeit arbeiten möchten. Aber gerade höher qualifizierte Mütter müssen eher mit einer Ablehnung ihres Teilzeitantrages rechnen. Stefan von der Linde betreute zahlreiche Frauen, die um ihr Recht gebracht wurden. Dabei konnte er beobachten, dass man bei Akademikerinnen im mittleren Management und auf Leistungsebene besonders stur ist und auf die Vollzeitstelle beharrt. Weitaus flexibler ist dahin gegen die Frage nach Teilzeit in den niedrigeren Lohngruppen.
Rein rechtlich gesehen gibt es seit 2001 für alle Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern arbeiten, einen Rechtsanspruch auf Teilzeit. Sollte dieser Antrag während der Elternzeit gestellt werden, ist der Betrieb laut Gesetz sogar dazu verpflichtet, dringende betriebliche Gründe anzuführen, wenn die Teilzeit abgelehnt werden soll. Nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Tätigkeit ausschließlich in Vollzeit ausgeübt werden kann, wird eine Ablehnung vor dem Gesetz anerkannt. Normalerweise ist ein solcher Nachweis für den Arbeitgeber aber recht schwierig, denn die Ablehnung muss nicht nur plausibel und nachvollziehbar sein. Bei einer Klage haben Frauen deshalb gute Chancen, den Prozess zu gewinnen.
Allerdings ist die rechtliche Durchsetzung einer Forderung nicht immer etwas schönes. Auch dann, wenn das Arbeitsgericht zu Gunsten der Klägerin entscheidet, kann es sein, dass die zukünftige Arbeit alles andere als angenehm wird. In zahlreichen Fällen kam es zum systematischem Mobbing. Dabei brauchen gerade junge Mütter dann, wenn sie von der Arbeit nachhause kommen, einen klaren Kopf, um sich um die Kinder kümmern zu können. Generell sieht der Kölner Rechtsanwalt Stefan von der Linde die größte Gefahr in Unternehmen, die besonders groß sind. Hier verschließt man sich öfters vor Teilzeit als in kleineren Unternehmen.
Die Angst vor permanente Arbeitslosigkeit und dem finanziellen Ruin sorgt zudem dafür, dass viele Frauen nicht auf ihren Teilzeitanspruch beharren. Dann, wenn ihnen vom Arbeitgeber sprichwörtlich die Pistole auf die Brust gesetzt wird, entscheiden sie sich lieber dafür, die Vollzeitstelle wieder anzutreten, als ihren Job endgültig zu verlieren.



