Kategorie: Recht und Gesetz

Kündigungsarten – eine Übersicht

von Alexander am 12. Februar 2009 | Kategorie: Recht und Gesetz

Ordentliche Kündigung
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ordentlich kündigen, soweit die Kündigung sozial gerechtfertigt ist. Dies ist sie nach § 1 KSchG, wenn die Kündigungsgründe entweder im Verhalten oder der Person des Arbeitnehmers oder in dringenden betrieblichen Erfordernissen liegen. Vor einer verhaltens- oder personenbedingten Kündigung ist es im Normalfall erforderlich, den Arbeitnehmer mindestens einmal abzumahnen, sodass dieser Gelegenheit erhält, sein Verhalten zu ändern. Wird ohne Abmahnung gekündigt, ist die Kündigung zwar zunächst wirksam, wird aber in den meisten Fällen einer gerichtlichen Prüfung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage nicht standhalten können.

Bei der ordentlichen Kündigung muss der Betriebsrat nach § 102 BetrVG angehört werden. Dieser kann innerhalb einer Woche seine Bedenken schriftlich mitteilen, ansonsten gilt die Zustimmung als erteilt (§ 102 Abs. 2 S. 1 + 2 BetrVG). Eine Kündigung ohne vorherige Anhörung ist unwirksam (§ 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG).

Welche Kosten übernimmt die Arbeitsagentur?

von Yvonne am 3. Februar 2009 | Kategorie: Recht und Gesetz

Die Agentur für Arbeit hat die Aufgabe, Menschen, welche ernsthaft auf der Suche Nacharbeit sind, zu unterstützen. Hierfür kann man vor allem finanzielle Unterstützung beantragen. Wir möchten Ihnen hier einen kleinen Überblick darüber geben, welche Kosten Sie von der Arbeitsagentur zurückerstattet bekommen können. Normalerweise müssen Sie sich selbst darum kümmern, dass Sie die Kosten von der Agentur für Arbeit zurückbekommen. Dies geht aber nur dann, wenn man weiß, welche Unterstützung einem in welchem Maße zusteht.

Bewerbungskosten können bis maximal 260 € im Jahr bei der Agentur für Arbeit zurückgefordert werden. Mit inbegriffen sind die Kosten zur Erstellung und Versendung der Bewerbungsunterlagen. Ebenso kann man seine Auslagen für Reisekosten zur Vorstellung bei der Arbeitsvermittlung oder dem Arbeitgeber der Arbeitsagentur in Rechnung stellen.

Umgang mit der Agentur für Arbeit

von Yvonne am 3. Februar 2009 | Kategorie: Recht und Gesetz

Im Laufe seines Lebens kann jeder mehr oder weniger stark mit der Agentur für Arbeit zu tun haben. Wir möchten zum einen darauf eingehen, wann man mit der Agentur für Arbeit Kontakt hat und außerdem einen Leitfaden hierfür geben.

Hauptsächlich dann, wenn Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind, ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner. Sie hilft Ihnen sowohl dabei, eine neue Stelle zu finden, leitet Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ein und ist auch für die Zahlung des Arbeitslosengeldes zuständig. Doch auch Jugendliche kommen mit der Arbeitsagentur in Kontakt, zum Beispiel dann, wenn sie Hilfe bei der Suche eines Ausbildungsplatzes benötigen.

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Gekündigt – Was tun?

von Yvonne am 29. Januar 2009 | Kategorie: Recht und Gesetz

Manchmal trifft einen die Kündigung unvorbereitet, dann sollte man erst recht einen klaren Kopf behalten und keine voreiligen Entscheidungen treffen. Wir möchten Ihnen hier einige Tipps geben, was Sie tun können, wenn Sie gekündigt wurden oder Ihnen eine Kündigung bevorsteht.

Wichtig ist zunächst einmal, dass Sie keine unbedachten Unterschriften leisten. Wenn Sie nämlich einen Aufhebungsvertrag abschließen, kann es sein, dass die Arbeitsagentur dies zum Anlass nimmt und Ihnen eine Sperrfrist verpasst, in welcher Sie kein Arbeitslosengeld erhalten können. Sofern der Arbeitgeber mit Ihnen einen solchen Aufhebungsvertrag abschließen möchte, sollten Sie ihn zunächst um Bedenkzeit bitten. Anschließend sollten Sie sich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden. Ihre Situation können Sie mit einem Berater der Arbeitsagentur berprechen, dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihre Situation schriftlich festgehalten und aktenkundig gemacht wird. Für den Fall, dass Ihr Arbeitgeber Sie nicht weiter beschäftigen kann und die Alternative zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages nur die Kündigung wäre, müssen Sie nicht mit einer Sperrfrist rechnen. Klären Sie deswegen alles weitere mit Ihrem Arbeitgeber ab.

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