Liebe ist fast niemals geplant und doch kann sie einen treffen. Schon längst ist auch der Job als potentielle Partnerbörse bekannt. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen sich der Arbeitgeber in eine Beziehung einmischen darf. Dass diejenigen, die sich am Arbeitsplatz ineinander verliebt haben, alles tun, um dies geheim zuhalten, ist also keinesfalls so abwegig. Wir zeigen hier, wann und warum der Chef das Recht hat, in die Liebe am Arbeitsplatz einzugreifen.
Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts IFAK ist der Arbeitsplatz mittlerweile zu einer der erfolgreichsten Partnerbörsen geworden. Im Durchschnitt lernt jeder zehnte Deutsche Arbeitnehmer seinen Partner im Job kennen. Trotzdem ist dies noch längst kein Freifahrtschein dafür, Privatleben und Berufsleben miteinander zu vermischen. Die Liebe im Büro kann nämlich auch zum Problem werden – allerdings nur dann, wenn man seine Arbeit vernachlässigt. Wenn sich die beiden Betroffenen während der Arbeitszeit und außerhalb der Pausen treffen, begehen sie eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten. Der Chef hat dann das Recht, eine Abmahnung zu erteilen. Sollte dies wiederholt vorkommen, kann sogar die fristlose Kündigung folgen.



