Kategorie: Recht und Gesetz

Liebe am Arbeitsplatz: Wann darf der Chef eingreifen?

von Yvonne am 5. März 2010 | Kategorie: Recht und Gesetz

Liebe ist fast niemals geplant und doch kann sie einen treffen. Schon längst ist auch der Job als potentielle Partnerbörse bekannt. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen sich der Arbeitgeber in eine Beziehung einmischen darf. Dass diejenigen, die sich am Arbeitsplatz ineinander verliebt haben, alles tun, um dies geheim zuhalten, ist also keinesfalls so abwegig. Wir zeigen hier, wann und warum der Chef das Recht hat, in die Liebe am Arbeitsplatz einzugreifen.

Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts IFAK ist der Arbeitsplatz mittlerweile zu einer der erfolgreichsten Partnerbörsen geworden. Im Durchschnitt lernt jeder zehnte Deutsche Arbeitnehmer seinen Partner im Job kennen. Trotzdem ist dies noch längst kein Freifahrtschein dafür, Privatleben und Berufsleben miteinander zu vermischen. Die Liebe im Büro kann nämlich auch zum Problem werden – allerdings nur dann, wenn man seine Arbeit vernachlässigt. Wenn sich die beiden Betroffenen während der Arbeitszeit und außerhalb der Pausen treffen, begehen sie eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten. Der Chef hat dann das Recht, eine Abmahnung zu erteilen. Sollte dies wiederholt vorkommen, kann sogar die fristlose Kündigung folgen.

Wann sich der Nebenjob nicht lohnt

von Yvonne am 17. Januar 2010 | Kategorie: Recht und Gesetz

Immer mehr Mitarbeiter werden in Kurzarbeit geschickt und haben unerwartet mehr Freizeit und gleichzeitig weniger Geld. Da liegt der Gedanke nahe, das Gehalt durch einen Nebenjob aufzubessern. Allerdings kann dies nicht in jedem Fall lohnenswert sein, manchmal ist es sogar besser, auf die Aufbesserung des Kontos zu verzichten.

Jeder Deutsche hat das Recht, das zu arbeiten, was er will und wo er will. Selbst die Annahme mehrerer Jobs, die man dann parallel ausübt, ist legal. So wird im Grundgesetz in Art. 12 die freie Berufsausübung garantiert. Demnach müssen Kurzarbeiter, Angestellte oder Vollbeschäftigte ihre Arbeitgeber nicht erst um Erlaubnis bitten, wenn sie eine Nebenjob annehmen möchten. Eine Ausnahme ist es natürlich, wenn man sich vertraglich dazu verpflichtet hat. Generell haben Chefs aber die Möglichkeit, ein Veto einzulegen, sofern die zweite Arbeitsstelle gegen die Interessen des Unternehmens geht. So ist es in etwa verboten, Nebentätigkeiten bei der Konkurrenz oder während des Erholungsurlaubes auszuüben. Der Hauptjob muss immer Hauptsache bleiben, was man in seiner Freizeit dann macht, geht den Arbeitgeber nichts an.

Was bringt der 400-Euro-Job?

von Yvonne am 3. Dezember 2009 | Kategorie: Recht und Gesetz

Immer weniger Unternehmen möchten Bewerber in Vollzeit einstellen. Stattdessen ziehen sie es vor, 400-Euro-Jobs oder so genannte Mini-Jobs zu vergeben. Charakteristisch dafür ist, dass man bei diesem Beschäftigungsverhältnis maximal einen Betrag von 400 Euro im Monat verdienen darf. Wird dieser Wert überschritten, ist dieses Einkommen steuerpflichtig, außerdem muss man mit Beiträgen für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung rechnen.

Der 400- Euro -Job erfreut sich vor allem bei Schülern, Studenten, Rentnern und Nebenberuflern immer größerer Beliebtheit. Arbeitnehmer und Arbeitgeber wittern hier ein lukratives Beschäftigungsverhältnis. Dadurch, dass solche Jobs in praktisch jeder Branche vergeben werden können, hat man eine gute Möglichkeit, sich etwas dazu zu verdienen. Natürlich kann man diesen Job auch als Karrieresprungbrett und nicht nur als reine Einkommensquelle ansehen. Mit etwas Glück kann man es schaffen, eine Festanstellung im Unternehmen zu ergattern.

Zusätzliche Betreuungskräfte nach §87b SGB XI

von Käpernick am 4. Juli 2009 | Kategorie: Recht und Gesetz

Über das WeGeBau Programm der Bundesagentur für Arbeit wird die Qualifizierung zusätzlicher Pflegekräfte bezuschusst. In den im August 2008 in Kraft getretenen Richtlinien, ist der Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme vorgeschrieben. Zusätzliche Pflegekräfte, auch Demenzbetreuer oder Alltagsbegleiter genannt, werden in der Betreuung von Demenzpatienten, aber auch bei psychisch Kranken eingesetzt. Die Tätigkeit der Betreuer soll in erster Linie der Unterstützung im täglichen Leben dienen. Keineswegs sind diese Betreuer als Pflegehelfer zu sehen.

Neben der Kommunikation und der Interaktion mit den Patienten, stehen medizinische Grundlagen, Recht und kreative Fächer auf dem Plan. Einen großen Teil der Stunden nimmt der praktische Bereich ein. Üblicherweise werden in den Agenturen für Arbeit Informationsveranstaltungen durchgeführt. Interessenten können sich melden und in einem sogenannten Orientierungspraktikum feststellen, ob sie sich für diese Aufgabe geeignet sehen. Erst dann entscheidet man sich verbindlich für die Qualifizierung oder dagegen. Wichtig zu wissen: Sanktionen hat man nicht zu befürchten, wenn man ablehnt.

Kontrolle am Arbeitsplatz – Wie weit darf der Arbeitgeber gehen?

von Yvonne am 2. Juni 2009 | Kategorie: Recht und Gesetz

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – Dieses Motto scheint heute immer noch zu gelten. Viele Arbeitgeber versuchen, mit einer Überwachungskamera ihren Angestellten über die Schulter zu schauen. Da ist es wichtig, als Arbeitnehmer zu wissen, welche Rechte man hat und wann man die Chance hat, den Arbeitgeber wegen Rechtsbruch anzugreifen.

Aktuelle Rechtslage
Ob ein Unternehmen das Recht hat, seine Mitarbeiter zu überwachen oder nicht, hängt im wesentlichen davon ab, ob für das Unternehmen ein berechtigtes Interesse an der Überwachung besteht. Dies könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Diebstahl in der Firma begangen wurde und dieser aufgeklärt werden soll. Dahin gegen reicht es nicht aus, als Arbeitgeber die Überwachung damit zu begründen, Diebstähle vorsorglich verhindern zu wollen.

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